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SAP-Aktien:

Aktienorientierte Vergütungsprogramme

Unsere Mitarbeiter sind das größte Kapital der SAP. Ihr innovatives und unternehmerisches Denken bildet die Grundlage unseres fortwährenden Erfolgs. Die STAR-Programme (Stock Appreciation Rights, aktienkursorientierte Wertsteigerungsrechte), der Incentive Plan 2010, das virtuelle Aktienoptionsprogramm 2007 (Virtual Stock Option Plan, SAP SOP 2007), das Aktienoptionsprogramm 2002 (Stock Option Plan, SAP SOP 2002), der SAP 2000 Long Term Incentive Plan (LTI Plan 2000) und die ehemaligen Business Objects-Pläne, die das bestehende Vergütungssystem ergänzen, sind Beispiele für die zusätzlichen Anreize, die die SAP ihren Mitarbeitern, Führungskräften und Leistungsträgern bietet. Unsere Anreizprogramme sind ausgewogen, transparent und langfristig ausgelegt. Diese Aspekte tragen dazu bei, dass die SAP heute und in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber für qualifizierte, engagierte neue Mitarbeiter sowie für erfahrene Fachkräfte bleibt.

  1. STAR-Programme
  2. Incentive Plan 2010
  3. Virtuelles Aktienoptionsprogramm (SAP SOP 2007)
  4. SOP Performance Plan 2009 (SAP SOP 2009)
  5. Aktienoptionsprogramm 2002 (SAP SOP 2002)
  6. SAP 2000 Long Term Incentive Plan (SAP 2000 LTI Plan)
  7. Ehemalige Business Objects-Pläne
  8. Aktiensparplan für begünstigte Aktien (SAP EDSP)

1. STAR-Programme

Die STAR-Programme beziehen sich auf das Stock-Appreciation-Rights-Programm (aktienkursorientierte Wertsteigerungsrechte) von SAP, mit dem Mitarbeiter von steigenden SAP-Aktienkursen profitieren können. Dabei handelt es sich um ein Programm mit Barausgleich für SAP-Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen.

STAR 2008

STAR 2008 beinhaltet eine vierteljährliche Ermittlung der STAR-Gewinne, einen Bewertungszeitraum von zwei Jahren und einen Berechtigungszeitraum für Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen. Nach einem vollständigen Beschäftigungsjahr sind Mitarbeiter zu einer Teilnahme am STAR-Programm berechtigt (etwa 25.700 Mitarbeiter im Jahr 2008), vorausgesetzt, sie nehmen nicht an den SAP-SOP-Programmen teil (siehe unten). Die Teilnehmer werden anhand ihrer beruflichen Leistungen ausgewählt. Es sind auch weiterhin die jeweiligen Führungskräfte dafür zuständig, ihren Mitarbeitern die Wertsteigerungsrechte auf der Grundlage ihrer Leistung zuzuordnen. Im Rahmen von STAR 2008 wurden etwa 18,5 Millionen Wertsteigerungsrechte gewährt. Der Einstiegswert beträgt 32,69 € für STAR 2008, er wird anhand des Durchschnittskurses einer SAP-Stammaktie im Verlauf von 20 Börsentagen nach der Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisses für 2007 ermittelt. Die Endbewertung wird vierteljährlich berechnet, wobei jede vierteljährliche Bewertung über einen Zeitraum von zwei Jahren (acht Quartalen) folgendermaßen gewichtet wird:

Berechnung der Endbewertung

Gewichtung von 40 % im ersten Jahr
  • Quartal 1: 5%
  • Quartal 2: 5%
  • Quartal 3: 10%
  • Quartal 4
    (Jahresabschluss): 20%
  • Gesamt: 40%
Gewichtung von 60 % im zweiten Jahr
  • Quartal 5: 10%
  • Quartal 6: 10%
  • Quartal 7: 10%
  • Quartal 8
    (Jahresabschluss): 30%
  • Gesamt: 60%

Die vierteljährlichen Bewertungen der Zeiträume, die am 31. Dezember enden, basieren auf der Differenz zwischen dem Zuteilungspreis und dem durchschnittlichen Schlusskurs einer Aktie, wie er im XETRA-Handel an 20 aufeinander folgenden Börsentagen unmittelbar am ersten Tag nach der Bekanntgabe des vorläufigen Jahresergebnisses von SAP notiert wurde. Die übrigen vierteljährlichen Bewertungen basieren auf dem Zuteilungspreis gegenüber dem durchschnittlichen Schlusskurs einer Aktie, wie er im XETRA-Handel an fünf aufeinander folgenden Börsentagen nach der Bekanntgabe des vorläufigen Quartalsergebnisses von SAP notiert wurde. Jeder vierteljährliche Bewertungszeitraum wird unabhängig ermittelt.

Der Barauszahlungswert jedes Wertsteigerungsrechts wird vierteljährlich wie folgt berechnet: 100 % der ersten 12,50 € des Anstiegs des Aktienkurses, 50 % der nächsten 12,50 € Anstieg, und 25 % jeder weiteren Wertsteigerung. Mitarbeiter erhalten die Zahlung in zwei Raten: 50 % am 31. März 2010 und am 31. Januar 2011. Die Teilnehmer erhalten STAR-Zahlungen unter der Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Zahlung noch einen ungekündigten Arbeitsvertrag besitzen.

STAR 2009 Performance Plan

Der STAR 2009 beinhaltet ebenfalls eine vierteljährliche Ermittlung der STAR-Gewinne. Allerdings basieren die Gewinne auf der relativen Entwicklung der SAP-Aktie im Vergleich zum Technology Peer Index (Referenzindex), der zehn börsennotierte Unternehmen aus dem Technologiesektor beinhaltet. Der Einstiegswert des Referenzindex liegt bei 97,54 Punkten; der Einstiegswert der SAP-Aktie liegt bei 28,00 €. Rund 16 Millionen STARS wurden im Rahmen des STAR 2009 ausgegeben.

Der STAR Performance Plan 2009 bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010. Die Entwicklung der SAP-Aktie und die Performance des Referenzindex werden über diesen Zeitraum von zwei Jahren gemessen und jedes Quartal ermittelt. Die Wertentwicklung wird über acht Quartale gemessen und wie folgt gewichtet.

Berechnung der Endbewertung

Gewichtung von 40 % im ersten Jahr
  • Quartal 1: 5%
  • Quartal 2: 5%
  • Quartal 3: 10%
  • Quartal 4: 20%
  • Gesamt: 40%
Gewichtung von 60 % im zweiten Jahr
  • Quartal 5: 10%
  • Quartal 6: 10%
  • Quartal 7: 10%
  • Quartal 8: 30%
  • Gesamt: 60%

Der maximale Auszahlungsbetrag beträgt 110 % des Einstiegswert und damit 30,80 € pro STAR-Recht.

Mitarbeiter erhalten die Zahlung in zwei Raten: 50 % am 31. März 2011 und 50 % am 31. Januar 2012. Die Teilnehmer erhalten STAR-Zahlungen unter der Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Zahlung noch einen ungekündigten Arbeitsvertrag besitzen.

Bilanzierungsvorschriften im Zusammenhang mit dem STAR-Programm

Gemäß den US-amerikanischen Bilanzierungsvorschriften (US-GAAP) sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS) werden Vergütungsaufwendungen, die durch Wertsteigerungsrechte anfallen, über die Sperrfrist erfasst, also vom Tag der Zuteilung bis zum letzten Zahlungsdatum. SAP hat verschiedene Kaufoptionen erworben, um bestimmte Finanzstromrisiken aufgrund der STAR-Programme abzusichern. Die Kaufoptionen wurden so strukturiert, dass sie eventuell erforderliche Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertsteigerungsrechte replizieren. Durch das Sicherungsprogramm gleicht die Änderung des Zeitwerts der Wertsteigerungsrechte die Vergütungsaufwendungen für ausgeübte Wertsteigerungsrechte aus.

2. Incentive Plan 2010

Der Incentive Plan 2010, ein aktienkursorientiertes Vergütungsprogramm, belohnt Teilnehmer für eine deutliche Ausweitung des Geschäfts von SAP und eine erhebliche Steigerung des Werts für Anteilseigner und Kunden. Der Incentive Plan 2010 wurde 2006 als aktienkursorientierte Vergütung für Vorstand, leitende Angestellte und Leistungsträger ins Leben gerufen. Im Rahmen des Incentive Plan 2010 wurden ungefähr 1,4 Millionen Wertsteigerungsrechte zugeteilt. Ein langfristiges Prämienprogramm an die Entwicklung des Kurses der SAP-Aktie zu koppeln, bringt nicht nur Vorteile für die einzelnen SAP-Mitarbeiter, sondern zeigt auch dem Geschäftsumfeld und den Marktanalysten, dass die SAP ihre Mitarbeiter und den Wert, den sie für unsere Kunden erbringen, zu schätzen weiß. Der Incentive Plan 2010 gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, von ihrem Beitrag zur Leistung der SAP im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2010 zu profitieren. Alle Teilnehmer erhalten aktienkursorientierte Wertsteigerungsrechte, die am 31. Dezember 2010 ablaufen.

Das Programm bietet eine maximale Auszahlung von 144,60 € je Wertsteigerungsrecht, falls sich die Marktkapitalisierung der SAP bis zum 31. Dezember 2010 verdoppelt. Die ausgegebenen Wertsteigerungsrechte werden automatisch ausgeübt, sofern die Voraussetzungen für die Ausübung erfüllt sind. Der Einstiegswert der Wertsteigerungsrechte entspricht der Marktkapitalisierung von 44.794.067.259 €, errechnet aus dem durchschnittlichen XETRA-Schlusskurs der SAP-Aktie im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2005 von 144,60 € (vor Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln am 21. Dezember 2006) mal 309.779.165 Aktien (ausgegebene Aktien ohne eigene Aktien, vor Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln am 21. Dezember 2006). Für den Incentive Plan 2010 ergibt sich die relevante tatsächliche Marktkapitalisierung aus dem durchschnittlichen XETRA-Schlusskurs einer SAP-Aktie im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember eines jeden Jahres multipliziert mit der durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden SAP-Aktien abzüglich der durchschnittlichen Anzahl der eigenen Aktien im Bewertungszeitraum des betreffenden Jahres. Die relevante tatsächliche Marktkapitalisierung wird jährlich, jeweils im ersten Monat nach dem Bewertungszeitraum, berechnet. Erstmals war dies für 2006 der Fall und letztmals wird die Berechnung für 2010 durchgeführt.

Die Rechte sind nur ausübbar, wenn sich die SAP-Aktie im Zeitraum von der Ausgabe der Rechte bis zum 31. Dezember 2010 bzw. bei einer vorherigen Ausübung bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die letztmalige Bewertung erfolgt, besser entwickelt als der S&P North Software-Software Index (ehemals Goldman Sachs Software Index, GSTI Software Index). Damit die Rechte in den Jahren 2006 bis 2009 ausübbar sind, darf die tatsächliche Marktkapitalisierung überdies nicht unter 200 % des Basiswerts betragen.

Falls die Ausübung zu einem ungerechtfertigten Gewinn führen würde (Windfall Profit), sind die Rechte nicht ausübbar. Die Entscheidung hierüber trifft der Personalausschuss des Aufsichtsrats nach eigenem Ermessen. Beträgt die relevante tatsächliche Marktkapitalisierung mindestens 200 % der Basismarktkapitalisierung und sind auch die anderen Bedingungen erfüllt, beträgt der Auszahlungsbetrag je Recht 144,60 €. Wenn der Anstieg zwischen dem Basiswert und der relevanten tatsächlichen Marktkapitalisierung geringer ist, wird die Auszahlung je Bezugsrecht wie folgt berechnet:

Steigerung Markt-kapitalisierung Berechnung der Auszahlung als Prozentsatz pro Steigerungspunkt Inkrementelle maximale Auszahlung als Prozentsatz des Basiswerts Inkrementelle maximale Auszahlung pro Recht
0 % bis 50 % 0,00 0 % 0,00 €
50 % bis 80 % 0,67 20 % 28,92 €
80 % bis 90 % 3,00 30 % 43,38 €
90 % bis 99,99 % 5,00 50 % 72,30 €
Summe 100 % 144,60 €

Im Falle einer Auszahlung erhalten die Begünstigten die Zahlung zwölf Monate nachdem der Personalausschuss den Ausübungspreis festgelegt hat.

Bilanzierungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Incentive Plan 2010

Gemäß den US-amerikanischen Bilanzierungsvorschriften (US-GAAP) sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS) werden Vergütungsaufwendungen, die durch den Incentive Plan 2010 anfallen, über die Sperrfrist erfasst, also vom Tag der Zuteilung bis zum letzten Zahlungsdatum. Der Incentive Plan 2010 wird nicht durch Aktien bedient, sondern durch Barauszahlung. Daher bilden wir für diese Pläne Rückstellungen. Die Höhe der Rückstellung bemisst sich nach dem Marktwert der jeweiligen Rechte zum Berichtszeitpunkt. Personalaufwendungen, einschließlich der Auswirkungen von Marktwertänderungen der Rechte, werden über den Zeitraum, in dem die Begünstigten die entsprechende Leistung erbringen sollen (Sperrfrist), angepasst.

3. Virtuelles Aktienoptionsprogramm (SAP SOP 2007)

Zuteilungen 2007 und 2008

Das SAP-SOP-2007-Programm sieht nur den Barausgleich vor und steht Vorstandsmitgliedern und ausgewählten Führungskräften und Leistungsträgern der SAP AG und ihrer Tochtergesellschaften offen. Das Programm ersetzt das nachfolgend beschriebene SAP-SOP-2002-Programm. Der Einstiegswert der Rechte des SAP-SOP-2007-Programms beläuft sich für 2007 auf 35,71 € und für 2008 auf 32,69 € und basiert auf dem Durchschnitt des Marktwerts der SAP-Stammaktie an den 20 Börsentagen nach dem Tag der Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse von SAP für das vorangegangene Geschäftsjahr. SAP hat im Jahr 2007 7,0 Millionen aktienkursorientierte Wertsteigerungsrechte (virtuelle Aktienoptionen oder Rechte) und im Jahr 2008 8,7 Millionen virtuelle Aktienoptionen zugeteilt.

Nach dem SAP-SOP-2007-Programm erhalten die Begünstigten virtuelle Aktienoptionen, die auf dem SAP-Aktienkurs basieren. Dies berechtigt sie zum Bezug eines bestimmten Geldbetrags, indem Sie die Optionen gemäß den Bedingungen des Programms ausüben. Die im Rahmen dieses Plans vergebenen Rechte können erstmals nach einer Sperrfrist von zwei Jahren nach Ausgabe der Option ausgeübt werden. Die virtuellen Aktienoptionen haben eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach fünf Jahren verfallen die Rechte, falls sie bis dahin von ihrem Halter nicht ausgeübt wurden. Der Ausübungspreis beträgt 110 % des Basiswertes. Daher sind die Rechte nur ausübbar, wenn der Aktienkurs bei der Ausübung um mindestens 10 % über dem Einstiegswert liegt. Der ausgezahlte Geldbetrag steigt nur bis zu einem Aktienkurs von 200 % des Ausübungspreises.

Bilanzierungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Programm SAP SOP 2007

Gemäß den US-amerikanischen Bilanzierungsvorschriften (US-GAAP) sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS) werden Vergütungsaufwendungen, die durch Wertsteigerungsrechte anfallen, über die Sperrfrist von zwei Jahren hinweg erfasst. SAP hat verschiedene Kaufoptionen erworben, um bestimmte Finanzstromverläufe aufgrund des Programms SAP SOP 2007 abzusichern. Die Kaufoptionen wurden so strukturiert, dass sie eventuell anfallende erforderliche Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertsteigerungsrechte replizieren. Durch das Sicherungsprogramm gleicht die Änderung des Zeitwerts der Wertsteigerungsrechte die Vergütungsaufwendungen für ausgeübte Wertsteigerungsrechte aus.

4. SOP Performance Plan 2009 (SAP SOP 2009)

Der SOP Performance Plan 2009 sieht nur den Barausgleich vor und steht Vorstandsmitgliedern und ausgewählten Führungskräften und Leistungsträgern der SAP AG und ihrer Tochtergesellschaften offen. Das Programm ersetzt das oben beschriebene SAP-SOP-2007-Programm. Der Einstiegswert der Rechte des SAP-SOP-2009-Programms beläuft sich für 2009 auf 28,00 € und basiert auf dem Durchschnitt des Marktwerts der SAP-Stammaktie an den 20 Börsentagen nach dem Tag der Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse von SAP für das vorangegangene Geschäftsjahr. SAP hat im Jahr 2009 10,3 Millionen aktienkursorientierte Wertsteigerungsrechte (virtuelle Aktienoptionen oder Rechte) zugeteilt. Im Gegensatz zum SAP-SOP 2007-Programm basieren die zukünftigen Gewinne zum Auszahlungszeitpunkt auf der Wertsteigerung der SAP Aktie im Vergleich zum Tech Peer Group Index, der sich aus zehn börsennotierten Wettbewerbern aus dem Technologiesektor zusammensetzt. Der Einstiegswert des Referenzindex wurde auf 97,54 Punkte festgesetzt.

Nach dem SAP-SOP-2007-Programm erhalten die Begünstigten virtuelle Aktienoptionen, die auf dem SAP-Aktienkurs basieren. Dies berechtigt sie zum Bezug eines bestimmten Geldbetrags, indem sie die Optionen gemäß den Bedingungen des Programms ausüben. Die im Rahmen dieses Plans vergebenen Rechte können erstmals nach einer Sperrfrist von zwei Jahren nach Ausgabe der Option ausgeübt werden. Die virtuellen Aktienoptionen haben eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach fünf Jahren verfallen die Rechte, falls sie bis dahin von ihrem Halter nicht ausgeübt wurden.

Bilanzierungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Programm SAP SOP 2009

Gemäß den US-amerikanischen Bilanzierungsvorschriften (US-GAAP) sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS) werden Vergütungsaufwendungen, die durch Wertsteigerungsrechte anfallen, über die Sperrfrist von zwei Jahren hinweg erfasst.

5. Aktienoptionsprogramm 2002 (SAP SOP 2002)

Auf der Jahreshauptversammlung im Mai 2002 haben die Anteilseigner das Programm SAP SOP 2002 genehmigt. Im Rahmen des SAP SOP 2002 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. April 2007 bis zu 19 Millionen Aktienoptionen auszugeben. Im Geschäftsjahr 2007 wurde SAP SOP 2002 durch das SAP-SOP-2007-Programm ersetzt. Die letzten Aktienoptionen im Rahmen des SAP SOP 2002 wurden 2006 zugeteilt. Die im Rahmen des SAP SOP 2002 zugeteilten Rechte können noch bis 2011 ausgeübt werden, aber SAP teilt keine neuen Rechte im Rahmen dieses Programms zu.

Das SAP-SOP-2002-Programm, das die Ausgabe von Aktienoptionen an die Vorstandsmitglieder von SAP sowie an ausgewählte Führungskräfte und andere Leistungsträger der SAP AG und ihren Konzernunternehmen ermöglicht, soll leitende Angestellte und Leistungsträger anziehen, binden und motivieren, um den Unternehmenswert zu steigern und ihr Engagement für die SAP sicherzustellen.

SAP SOP 2002 hat den LTI Plan 2000 der SAP im Jahr 2003 abgelöst (siehe unten). Der frühere LTI Plan 2000 war eines der komplexesten Programme, sowohl innerhalb des DAX 30 als auch im Vergleich zu den üblicherweise in den Vereinigen Staaten eingerichteten Programmen. Der neue Plan SAP SOP 2002 weist deshalb eine deutlich vereinfachte Struktur auf, die auf internationalen Standards basiert sowie auf Standards, die bei anderen weltweit in der Technikbranche tätigen Unternehmen aus dem Inland gelten. Im Gegensatz zum LTI Plan 2000, bietet SAP SOP 2002 im Rahmen der Vergütung keine Wandelschuldverschreibungen an. Das Programm bietet ausschließlich Aktienoptionen. Darüber hinaus verwendet SAP SOP 2002 weder indexbasierte, leistungsbezogene Erfolgsziele noch werden an feste Zielaktienkurse gekoppelte Ausübungsschwellen festgelegt, die der LTI Plan 2000 früher verwendete. Die indexbasierten, leistungsbezogenen Erfolgsziele wurden aufgegeben, um wettbewerbsfähiger im Vergleich zu Wettbewerbern in den USA sowie anderen deutschen Firmen sein zu können, die ihre Bilanzen gemäß den US-amerikanischen Bilanzierungsvorschriften erstellen.

Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber das Recht auf den Bezug von vier Aktien der SAP gegen Zahlung des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis für eine Aktie entspricht 110 % des Basispreises. Der Basispreis ist der durchschnittliche Börsenkurs der SAP-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsentagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der SAP-Aktie im XETRA-Handel. Der Aufschlag von 10 %, der neben dem Ausgabepreis zu entrichten ist, soll gewährleisten, dass eine Ausübung der Option wirtschaftlich nur dann sinnvoll ist, wenn der Börsenkurs der SAP-Aktie im Vergleich zu dem zur Bestimmung des Ausgabepreises verwendeten Kurs um mindestens 10 % gestiegen ist. Bis 2006 wurden den Teilnehmern im Rahmen des SAP SOP 2002 insgesamt etwa 10,6 Millionen Aktienoptionen zugeteilt. Im März 2009 stehen noch Aktienoptionen für 3,5 Millionen Aktien aus.

Bilanzierungsvorschriften im Zusammenhang mit SAP SOP 2002

Bis zum 31. Dezember 2005 hat SAP die „Accounting Principle Board Opinion 25 (APB 25)“ angewendet, gemäß der es sich bei SAP SOP 2002 um einen fixen Plan handelte. Da der Ausübungspreis, der einen Tag vor der Zuteilung festgelegt wird, nicht niedriger als der Aktienkurs zu diesem Datum sein kann, wurden für die im Rahmen von SAP SOP 2002 gewährten Bezugsrechte keine Aufwendungen erfasst.

Seit dem 1. Januar 2006 bilanziert SAP aktienorientierte Vergütungsprogramme gemäß SFAS 123 (überarbeitet), „Share-Based Payment (SFAS 123R)“. Das Aktienoptionsprogramm ist ein aktienorientiertes Vergütungsprogramm mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird deshalb zum Marktwert des Zuteilungsdatums bewertet. Es erfolgt keine spätere Neubewertung. Vergütungsaufwendungen werden während der Sperrfrist entsprechend dem Marktwert des Zuteilungsdatums erfasst. Die Bilanzierung unterscheidet sich nicht von den Anforderungen des IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“.

6. SAP 2000 Long Term Incentive Plan (SAP 2000 LTI Plan)

Der LTI Plan 2000 wurde eingeführt, um das bestehende aktienorientierte Vergütungsprogramm von SAP aufzustocken und leitende Angestellte und Leistungsträger anzuziehen, zu binden und zu motivieren, um so den Unternehmenswert zu steigern und ihr Engagement für SAP zu sicherzustellen. Bei dem LTI Plan 2000 handelt es sich um ein aktienorientiertes Vergütungsprogramm, bei dem berechtigte Mitarbeiter zwischen zwei verschiedenen Arten von Rechten, Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen wählen können. Die letzten Bezugsrechte im Rahmen des LTI Plan wurden 2002 zugeteilt. Die im Rahmen des LTI Plan zugeteilten Rechte können noch bis 2012 ausgeübt werden, aber SAP teilt keine neuen Rechte im Rahmen dieses Programms zu. Auf der Jahreshauptversammlung 2002 haben die Anteilseigner das SAP-SOP-2002-Programm genehmigt (siehe oben). Der LTI Plan 2000 wurde durch SAP SOP 2002 ersetzt.

Ein Berechtigter, der sich für Aktienoptionen entschieden hat, erhielt im Vergleich zum Bezug von Wandelschuldverschreibungen die 1,25-fache Stückzahl an Aktienoptionen. Jede Wandelschuldverschreibung hat einen Nominalwert von 1 € und eine Laufzeit von maximal zehn Jahren. Sie berechtigt zum Bezug von vier Stammaktien der SAP, wobei bestimmte Sperrfristen zu beachten sind. Der Wandlungspreis entspricht dem im Xetra-Handel notierten Schlusskurs der SAP-Aktie am letzten Börsentag vor der Ausgabe der jeweiligen Wandelschuldverschreibung. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug von vier SAP-Aktien. Sie kann innerhalb eines Zeitraums von maximal zehn Jahren ausgeübt werden, wobei die gleichen Sperrfristen gelten wie für die Wandelschuldverschreibungen. Der Ausübungspreis richtet sich danach, inwieweit die Wertentwicklung der SAP-Aktie im Zeitraum zwischen dem letzten Börsentag vor der Ausgabe der Aktienoption und dem letzten Börsentag vor ihrer Ausübung die entsprechende Wertentwicklung S&P North Software-Software Index (ehemals Goldman Sachs Software Index, GSTI Software Index) übersteigt. Vom Zeitpunkt der Gewährung an können 33 % der Optionen bzw. Wandelschuldverschreibungen nach zwei Jahren, weitere 33 % nach drei Jahren und die restlichen 34 % nach vier Jahren ausgeübt werden. Eine erneute Zuteilung verfallener Optionen und Wandlungsrechte ist nicht möglich.

Die maximale Anzahl an im Rahmen des LTI Plan 2000 gewährten Bezugsrechten war 18.750.000. Diese Zahl wäre jedoch nur erreicht worden, wenn die Begünstigten ausschließlich Aktienoptionen gewählt hätten. Entsprechend dem Umfang, in dem die Begünstigten Wandelschuldverschreibungen mit höherem Wert gewählt haben, führt deren Multiplikation mit 1,25 zu einer entsprechend niedrigeren Maximalzahl an Bezugsrechten, die im Rahmen des LTI Plan 2000 ausgegeben wurden. Bis zum 14. März 2002 sind den Teilnehmern im Rahmen des LTI Plan 2000 insgesamt etwa 12,3 Millionen Wandelschuldverschreibungen und Aktienoptionen zugeteilt worden. Im März 2008 standen noch insgesamt 6,9 Millionen Wandelschuldverschreibungs- und Bezugsrechte aus.

Bilanzierungsvorschriften im Zusammenhang mit LTI Plan 2000

Bis zum 31. Dezember 2005 hat SAP aktienorientierte Vergütungsprogramme gemäß der „Accounting Principle Board Opinion 25 (APB 25)“ bilanziert. Das Programm der Wandelschuldverschreibungen wurde gemäß APB 25 als fixer Plan betrachtet und führte nach den aktuellen Bedingungen des LTI Plan 2000 zu keinen Vergütungsaufwendungen. Im Rahmen von APB 25 galt das Aktienoptionsprogramm als variables Programm, da der Ausübungspreis von den oben beschriebenen Kriterien abhängt. Deshalb wurden während der Sperrfrist Vergütungsaufwendungen entsprechend dem Unterschied zwischen dem Ausübungspreis der Aktienoptionen und dem Marktwert einer Stammaktie erfasst. APB 25 basierte auf der „Innerer-Wert-Methode“.

Seit dem 1. Januar 2006 bilanziert SAP aktienorientierte Vergütungsprogramme gemäß SFAS 123 (überarbeitet), „Share-Based Payment (SFAS 123R)“. Das Programm der Wandelschuldverschreibungen und das Aktienoptionsprogramm ist ein aktienorientiertes Vergütungsprogramm mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird deshalb zum Marktwert des Zuteilungsdatums bewertet. Es erfolgt keine spätere Neubewertung. Vergütungsaufwendungen werden während der Sperrfrist entsprechend dem Marktwert des Zuteilungsdatums erfasst. Die Bilanzierung unterscheidet sich nicht von den Anforderungen des IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“.

7. Vergütungspläne mit Barausgleich von Business Objects auf der Basis früherer Aktienoptions- und Mitarbeiterbeteiligungspläne (Restricted Stock Units)

Vor dem Erwerb durch die SAP erhielten Mitarbeiter von Business Objects Rechte auf den Bezug von Business-Objects-Aktien (Bezugsrechte). Nach der Akquisition von Business Objects und dem Squeeze-out am 18. Februar 2008 wurden die Business-Objects-Aktien nicht länger öffentlich gehandelt. Deshalb führte die SAP Mechanismen ein, um Mitarbeitern eine Vergütung für ihre Bezugsrechte zu ermöglichen, und zwar entweder durch den Erhalt einer Barzahlung anstelle von Business Objects-Aktien (Barzahlung, Cash Payment Mechanism, CPM) oder durch den Erhalt von Business-Objects-Aktien mit anschließendem Weiterverkauf der Aktien an SAP (Liquiditätsvereinbarung, Liquidity Agreement Mechanism, LAM). Die Umsetzung des CPM bzw. des LAM führte im Grunde zu einer Umwandlung der 5,1 Millionen Bezugsrechte, die am 18. Februar 2008 ausstanden, in eine entsprechende Anzahl an aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich (Ersatzrechte), mit denen die den Mitarbeitern vor der Akquisition durch SAP von Business Objects gewährten Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungen (Restricted Stock Units, RSU) ersetzt wurden (ersetzte Rechte).

Die ersetzten Rechte umfassten die folgenden Vergütungskategorien:

  • Aktienoptionen mit monatlicher Aufteilung der Ausübbarkeit über insgesamt vier Jahre ab dem Tag der Gewährung, vorbehaltlich einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr. Die vertraglichen Laufzeiten liegen zwischen sieben und zehn Jahren. Der Ausübungspreis für eine Teilkategorie der Bezugsrechte betrug 100 % des Schlusskurses der Business-Objects-Aktie gemäß der Notierung auf der Eurolist von Euronext am letzten Handelstag vor dem Tag der Gewährung der Option; für die andere Teilkategorie betrug der Ausübungspreis 100 % des durchschnittlichen Eröffnungskurses an einem solchen Markt in den 20 Handelstagen unmittelbar vor dem historischen Tag der Gewährung.
  • Die internationalen RSU unterlagen einer zeitlichen Aufteilung der Ausübbarkeit über einen Zeitraum von drei Jahren. Diese Rechte wurden den Mitarbeitern unentgeltlich eingeräumt (kein Ausübungspreis). Die französischen RSU hatten einen Erdienungszeitraum von zwei Jahren gefolgt von einer ebenfalls zweijährigen Haltefrist. Diese Rechte wurden den Mitarbeitern ebenfalls unentgeltlich eingeräumt (kein Ausübungspreis).

Die Ersatzrechte spiegeln die Bedingungen der ersetzten Rechte nahezu identisch wider (einschließlich Bedingungen wie Ausübungspreis und Unverfallbarkeit), außer dass

  • die ersetzten Rechte einen Ausgleich durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten vorsahen, wohingegen die Ersatzrechte entweder über den CPM oder den LAM in bar ausgeglichen werden,
  • die ersetzten Rechte auf den Kurs der Business-Objects-Aktie indexiert wurden, wohingegen die Ersatzrechte auf den Kurs der SAP-Aktie wie folgt indexiert werden: Der im Rahmen des Übernahmeangebots von SAP unterbreitete Angebotspreis für Business-Objects-Aktien (42,00 €) wird durch den Kurs der SAP-Aktie bei Ablauf des Erwerbsangebots dividiert (32,28 €); das so ermittelte Ergebnis wird mit dem gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der SAP-Aktie in den 20 Handelstagen unmittelbar vor dem Ausübungs- oder Veräußerungsdatum multipliziert.

In Ländern, in denen der CPM Anwendung findet, wird der finanzielle Nutzen aus der Ausübung der Aktienoption oder der Unverfallbarkeit der RSU normalerweise direkt vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter ausgezahlt.

In Ländern, in denen der LAM Anwendung findet, wird der Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente beibehalten, jedoch durch den LAM ergänzt. In diesen Fällen erhalten die Mitarbeiter bei Ausübung der Aktienoptionen oder Unverfallbarkeit der RSU weiterhin Aktien von Business Objects und haben innerhalb von drei Monaten ab der Ausübung oder dem Tag der Unverfallbarkeit ein Andienungsrecht (Put-Option) zum Weiterverkauf dieser Aktien an SAP. Das gilt nicht für die Ausübung von Aktienoptionen nach französischem Steuerrecht, das eine Frist von zwei Jahren und drei Monaten für die Ausübung des Andienungsrechts vorsieht. Die SAP hat ihrerseits ein Kaufrecht (Call-Option) in Bezug auf diese Aktien.

Bilanzierungsvorschriften im Zusammenhang mit den ehemaligen Business Objects-Plänen

In beiden Fällen werden die Bezugsrechte gemäß SFAS123R als Vergütungen mit Barausgleich bilanziert, da die Verpflichtung gegenüber dem Mitarbeiter sowohl beim CPM als auch beim LAM letztendlich nur in bar abgegolten wird. Die Veränderungen des Zeitwerts werden erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Die Bilanzierung unterscheidet sich nicht von den Anforderungen des IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“.

8. Aktiensparplan für begünstigte Aktien (SAP EDSP)

Durch das SAP-EDSP-Programm wird es den Mitarbeitern ermöglicht, durch den verbilligten Erwerb von Aktien Anteilseigner der Gesellschaft zu werden. SAP bietet somit Mitarbeitern in bestimmten Ländern die Möglichkeit, SAP-Aktien mit einem Rabatt von 15 % zu erwerben. Der Erwerb ist beschränkt auf 10 % des Bruttogehaltes.

Das Programm steht Mitarbeitern in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit offen.

Bilanzierungsvorschriften im Zusammenhang mit SAP EDSP

Gemäß SFAS 123R sowie IFRS 2 wird der Rabatt bei Ausübung des Mitarbeiters als Personalaufwand erfolgswirksam erfasst.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu den aktienbasierten Vergütungsprogrammen finden Sie auch in den Einladungen zur Hauptversammlung.

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Unser Investor-Relations-Team hilft Ihnen gerne weiter.

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